Unsere Klinik gewährleistet 3 Jahre Garantie für die Implantate und für die Suprakonstruktion der Implantate (Kronen, Brücken, Stegprothesen).
Die Garantie erlischt, wenn:
– die jährlichen Kontrolluntersuchungen nicht absolviert werden
– die Mundhygiene mangelhaft ist
– die Instruktionen des Arztes bezüglich der Pflege, Benutzung und Lagerung des Ersatzes nicht eingehalten werden
– der Zahnersatz zufolge eines Unfalls beschädigt wird
– sich der zahnmedizinische Status des Patienten zufolge einer Krankheit verändert
– der Patient starker Raucher / alkoholkrank / drogenabhängig ist
Haben Sie Fragen?
Gerne beantworten wir diese telefonisch unter Gratis-Tel.-Nr.:
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