Krankenkassen-Zuschuss

Krankenkassen-Zuschuss

Fester Krankenkassen-Zuschuss

Seit 2004 sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, EU-weit den gleichen befundorientierten Festzuschuss zu bezahlen. Die von uns erstellten Heil- und Kostenpläne werden somit auf jeden Fall anerkannt.

Die Rechnungen für Ihre Zahnbehandlung werden, genauso wie die Rechnung eines deutschen Zahnarztes, von den deutschen Krankenkassen akzeptiert.

Bevor Sie Ihre Behandlung bei uns beginnen, benötigen Sie von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung auf unseren Therapie- und Kostenplan .

Der Zuschuss ihrer gesetzlichen Krankenkasse wird Ihnen dann mit der durch uns ausgestellten Rechnung von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.

Begleichen Sie Ihre Zahnarztrechnung einfach bei uns in der Smile Zentrum Zahnklinik, mit Überweisung oder in Bar vor Ort.

Unsere Zahnklinik erstellt Ihnen auf Wunsch gerne einen Auslands- Heil- und Kostenplan, der dann bei Ihrer Krankenversicherung zur Bearbeitung und Genehmigung eingereicht wird. Voraussetzung zur Erstellung eines Heil- und Kostenplanes ist entweder ein Heil- und Kostenplan (von einem hiesigen Zahnarzt), oder ein Panorama Röntgenbild – beides nicht älter als 3 Monate!

 

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